Stempel AuditAls Brandschutzgutachter fordern Sie meine Dienstleistung an, wenn Sie einen Sachverständigen für den baulichen, technischen und organisatorischen / betrieblichen Brandschutz benötigen. Nicht die Ermittlung von Brandursachen steht im Vordergrund der Berufsausübung, wie die Berufsbezeichnung möglicherweise widerspiegeln könnte, sondern die Beratung von Architekten, Bauherren und Betreibern von Sonderbauten hinsichtlich der Umsetzung des vorbeugenden Brandschutzes.

Da die Berufsbezeichnung Brandschutz-Gutachter oder Brandschutz-Sachverständiger keine geschützten Bezeichnungen darstellen, gilt es bei der Auswahl des Brandschutz-Gutachters, den Sie beauftragen möchten, insbesondere die Qualifikation der Person einzusehen. Vorhandene Referenzen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes unterstützen die Professionalität und die Kompetenz des Brandschutz-Gutachters. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese aus Gründen des Datenschutzes und/oder Schutz von Geschäftsgeheimnissen nicht öffentlich einsehbar sind. Gerne stellen wir Ihnen diese auf Anfrage jedoch zur Verfügung.

Die Literatur aber auch viele Kollegen bedienen sich häufig synonym der Terminologie Brandschutz-Gutachten, Brandschutz-Konzept oder auch Brandschutz-Planung. Wenn auch oft das Richtige verstanden wird, bestehen dennoch Unterschiede: Ein Brandschutzgutachten stellt hauptsächlich eine Bestandsaufnahme für bestehende Bauten dar. Deshalb wird bei Umbauten oder Erweiterungsbauten von den Behörden, die baurechtlich zuständig sind, gewöhnlich ein Brandschutz-Gutachten gefordert. Das Genehmigungsverfahren wird bei Vorlage eines schlüssigen Brandschutzgutachten erleichtert und spart Ihnen Investitionen, die für nachträgliche Brandschutzmaßnahmen aufgewendet werden müssen, wenn die brandschutztechnischen Vorschriften für den abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz nicht bereits bei der Planung berücksichtigt werden.

Das Brandschutz-Gutachten

Das Brandschutzgutachten beinhaltet als Ergänzung bei Bedarf ein Brandschutz-Konzept, das den Brandschutz-Status, also die bestehenden Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes analysiert, erforderlichenfalls ergänzt und aktualisiert. Auch die Anordnungen des abwehrenden Brandschutzes werden dabei unter die Lupe genommen.

Je nach Gebäudeart und -Nutzung oder Industrieanlage wird der Brandschutz-Status dokumentiert für

  • Brandschutz-Anforderungen an Baustoffe und Bauteile mit Feuerwiderstandszeiten der Tragkonstruktion
  • bauliche Brandschutzmaßnahmen (Brandschutzabschlüsse wie z.B. Brandschutztüren, Abschottungen, Brandabschnitte, Brandschutzbereiche, Brandbekämpfungsabschnitte)
  • Brandschutzeinrichtungen / Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Einrichtungen zur Rauch- und Wärmefreihaltung
  • Rettungswege / Fluchtwege / Evakuierungspläne
  • Brandmeldeanlagen und elektro-akustische Alarmierungsanlagen
  • die Örtlichkeit der Brandmeldeanlagen und Löschanlagen
  • Feuerwehrpläne mit den ausgewiesenen Feuerwehrflächen und Löschwassermengen
  • Sicherheitsstromversorgung
  • Festlegung des Brandschutzbeauftragten
  • Maßnahmen zur Brandverhütung
  • die Brandschutzordnung
  • Abweichungen vom Baurecht

Auch auf die maximal zulässige Anzahl von Personen im Gebäude wird eingegangen genauso wie Leitungsanlagen und Lüftungsanlagen dokumentiert werden.