Brandschutz-Gutachten


Planungssicherheit für Bestandsobjekte, Umbauten und Erweiterungen

Wenn Sie ein bestehendes Gebäude umbauen, erweitern oder als Sonderbau nutzen möchten, ist professionelle Beratung unerlässlich. Als Brandschutzgutachter stehe ich Architekten, Bauherren und Betreibern zur Seite. Mein Fokus liegt dabei nicht auf der Ermittlung von Brandursachen im Nachhinein, sondern auf der vorausschauenden, wirtschaftlichen und genehmigungsfähigen Umsetzung des vorbeugenden Brandschutzes für Ihr Projekt.

Warum benötigen Sie ein Brandschutzgutachten?

In der Praxis werden Begriffe wie Brandschutz-Konzept und Brandschutz-Gutachten oft synonym verwendet, doch es gibt einen wichtigen Unterschied: Ein Brandschutzgutachten dient in erster Linie als Bestandsaufnahme für bestehende Bauten.

Planen Sie einen Umbau oder einen Erweiterungsbau, wird ein solches Gutachten gewöhnlich von den baurechtlich zuständigen Behörden gefordert. Die Vorlage eines schlüssigen Gutachtens bietet Ihnen entscheidende Vorteile:

  • Beschleunigte Genehmigung: Das Genehmigungsverfahren wird durch eine fundierte Dokumentation deutlich erleichtert.
  • Kostenkontrolle: Sie sparen sich teure nachträgliche Investitionen, da alle relevanten brandschutztechnischen Vorschriften für den vorbeugenden Brandschutz bereits von Beginn an in der Planung berücksichtigt werden.
Brandschutzplan & -Konzept  erstellt für Sie Flucht- und Rettungspläne unter Berücksichtigung der jeweiligen geltenden Gesetze, Sicherheitsvorschriften, Regeln und der aktuellen Normen der Brandschutzdokumentation.


Was beinhaltet unser Brandschutzgutachten?

Wir analysieren den aktuellen Brandschutz-Status Ihres Gebäudes oder Ihrer Industrieanlage und dokumentieren bestehende Maßnahmen des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes. Bei Bedarf wird das Gutachten durch ein aktualisiertes Brandschutz-Konzept ergänzt.

Je nach Gebäudeart und -Nutzung oder Industrieanlage dokumentieren wir detailliert unter anderem:

  • Anforderungen an Baustoffe und Bauteile sowie die Feuerwiderstandszeiten der Tragkonstruktionen
  • Brandschutzabschlüsse (z. B. Brandschutztüren), Abschottungen und die Einteilung in Brandabschnitte
  • Leitungs- und Lüftungsanlagen sowie die maximal zulässige Anzahl von Personen im Gebäude
  • Fundierte Begründung für eventuelle Abweichungen vom Baurecht
  • Brandmeldeanlagen, elektro-akustische Alarmierungsanlagen und Löschanlagen (inklusive deren genauer Örtlichkeit)
  • Einrichtungen zur Rauch- und Wärmefreihaltung
  • Sicherheitsstromversorgung
  • Verlauf von Rettungswegen, Fluchtwegen und Evakuierungsplänen
  • Feuerwehrpläne mit ausgewiesenen Feuerwehrflächen und Löschwassermengen
  • Festlegung des Brandschutzbeauftragten und Maßnahmen zur Brandverhütung
  • Erstellung oder Aktualisierung der Brandschutzordnung

Vertrauen durch Qualifikation

Die Berufsbezeichnungen „Brandschutz-Gutachter“ oder „Brandschutz-Sachverständiger“ sind gesetzlich nicht geschützt. Bei der Auswahl Ihres Partners ist daher ein genauer Blick auf die Qualifikation entscheidend.

Profitieren Sie von meiner nachgewiesenen Expertise. Aus Gründen des Datenschutzes und zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen sind unsere Referenzen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes nicht öffentlich einsehbar, wir stellen Ihnen diese jedoch auf Anfrage gerne zur Verfügung, um unsere Professionalität und Kompetenz zu unterstreichen.