Brandschutzordnung nach DIN 14096


Strukturierter Schutz für Ihr Gebäude

Eine professionelle Brandschutzordnung ist ein unverzichtbares Instrument des vorbeugenden Brandschutzes. Sie schützt Menschenleben und Sachwerte, indem sie klare Verhaltensregeln im Brandfall sowie präventive Maßnahmen zur Brandverhütung für Ihr spezifisches Gebäude definiert. Als Ihr Brandschutz-Sachverständiger, Alexander Kummer, erstelle ich für Sie rechtssichere und maßgeschneiderte Brandschutzordnungen.


Wann ist eine Brandschutzordnung Pflicht?

Die Notwendigkeit einer Brandschutzordnung ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Vorgaben. Baurechtlich gefordert wird sie in der Regel für sogenannte Sonderbauten, wie beispielsweise Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen, Hotels, Versammlungsstätten oder Industrieanlagen.

Doch auch wenn das Baurecht (Landesbauordnung) sie für Ihr Gebäude nicht explizit vorschreibt, kann Handlungsbedarf bestehen: Gemäß der Arbeitsstättenverordnung ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, notwendige Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Verhaltensregeln zur Evakuierung festzulegen und zu dokumentieren. Eine normgerechte Brandschutzordnung ist der sicherste Weg, dieser Pflicht nachzukommen.


Brandschutzordnung - 3 Teile

Brandschutzordnung

Die drei Teile der Brandschutzordnung

Der Aufbau: Die drei Teile der Brandschutzordnung

Damit die Informationen genau die richtigen Personen erreichen, schreibt die DIN 14096 eine klare Struktur in drei Teilen vor:

Teil A (Aushang für alle):

Dieser Teil richtet sich an sämtliche Personen im Gebäude, also auch an externe Besucher, Kunden oder Handwerker. Er umfasst maximal eine DIN-A4-Seite, wird stets gut sichtbar öffentlich ausgehängt und kommuniziert die allerwichtigsten Grundregeln: Brände verhüten, Ruhe bewahren, sofort den Brand melden, zügig in Sicherheit bringen und sichere Löschversuche unternehmen.

Teil B (Für Beschäftigte):

Dieser Teil ist für alle Personen gedacht, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten, wie feste Mitarbeiter oder Bewohner. Er muss leicht verständlich formuliert sein und enthält konkrete Anweisungen zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Fluchtwegnutzung sowie zum Alarmierungsablauf. Alle Beschäftigten sind mindestens einmal jährlich hiermit zu unterweisen.

Teil C (Für Brandschutz-Verantwortliche):

Dieser Teil richtet sich exklusiv an Personen mit ganz besonderen Brandschutzaufgaben, wie Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer oder Brandschutzbeauftragte. Hier werden spezifische und detaillierte Aufgaben präzise geregelt – von der regelmäßigen Kontrolle aller Feuerlöscheinrichtungen bis hin zur strategischen Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr.

Vergleich Vorlage aus dem Internet vs. Erstellung durch eine Fachkraft

Warum Vorlagen aus dem Internet ein Haftungsrisiko sind

Standardisierte Vorlagen oder Muster aus dem Internet nützen Ihnen in der Praxis meist wenig. Da eine Brandschutzordnung exakt an die räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten Ihres Unternehmens angepasst sein muss, ist ein simples Ausfüllen von Vorlagen fehleranfällig und macht das Dokument oft ungültig.

Veraltete, unvollständige oder fehlerhafte Notfallregelungen können bei Prüfungen durch Behörden oder im schlimmsten Fall nach einem Brandereignis zu erheblichen Problemen bei der Klärung von Schuld- und Haftungsfragen führen.

Zudem schreibt die DIN 14096 vor, dass die Prüfung zwingend durch eine „fachkundige Person“ erfolgen muss. Ebenso muss das Dokument mindestens alle zwei Jahre auf seine Aktualität überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Erstellung Brandschutzordnung durch Fachkraft Alexander Kummer

Ihre fachkundige Lösung durch

Alexander Kummer

Verlassen Sie sich nicht auf unzureichende Muster. Als erfahrener Brandschutz-Sachverständiger übernehme ich für Sie die komplette Erstellung der Brandschutzordnung Teile A, B und C nach den strengen Vorgaben der DIN 14096.



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